Eine Million Euro für Taylor, Kölner Stadtanzeiger, 01. Juli 2021
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Urteil: Eine Million Euro Schmerzensgeld für Tyler
Vor zehn Jahren erleidet ein Baby in einem Krankenhaus einen schweren Hirnschaden.
Jetzt spricht ihm ein Gericht ein Schmerzensgeld von einer Million Euro zu. Limburg -Tyler ist zehn Jahre alt. Er kann nicht laufen. Er kann nicht sprechen. Jeden Tag muss seine Mutter seine Windeln wechseln. Wenn er nicht im Bett liegt, sitzt er in einem besonderen Stuhl und beobachtet, wie sich seine Mutter um ihn kümmert, die noch vier Geschwister im Alter von 16, 15, zwölf und neun Jahren zu versorgen hat. Weil er seinen Schleim nicht abhusten kann, benötigt Tyler ein Absauggerät. Seine Mutter füttert ihn mit pürierter Nahrung. Zusätzlich wird er mit einer Sonde im Bauch mit hochkalorischer Nahrung über eine Infusion versorgt.
Dass der Junge, der im rheinland-pfälzischen Mittelfischbach bei Katzenelnbogen wohnt, kein normales Leben führen kann, hat mit einer fehlerhaften Behandlung im Limburger Krankenhaus im Jahr 2011 zu tun (siehe Text unten). Dafür hat er nun vom Landgericht Limburg ein Schmerzensgeld in Höhe von einer Million Euro zugesprochen bekommen. Das gab am Montag (28.06.2021) die 1. Zivilkammer bekannt. Zur Zahlung dieser für deutsche Verhältnisse erstaunlich hohen Summe sind das St.-Vincenz-Krankenhaus, die damals verantwortliche Krankenschwester und eine Belegärztin verurteilt worden; gegenüber einem weiteren mitverklagten Belegarzt, der zum Zeitpunkt des Vorfalls nicht im Dienst war, hat die Zivilkammer die Klage abgewiesen.
„Ich bin total baff“, reagierte die Limburger Rechtsanwältin Dr. Brigitta Hohnel auf das Urteil. Nach der Beweisaufnahme im März sei sie noch überzeugt gewesen, die Kammer werde ihrem Antrag, dem Jungen ein angemessenes Schmerzensgeld zukommen zu lassen, mindestens jedoch in Höhe von 500 000 Euro, nicht nachkommen. Auch Tylers Mutter Julia Jannaschk zeigte sich gestern überrascht und erfreut. Weil sie sich um ihren Jungen rund um die Uhr kümmern muss, kann die gelernte Friseurin keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen und lebt von Hartz IV. Ihren Jungen in ein Pflegeheim zu geben, lehnt sie strikt ab. Die Zivilkammer sprach ihrem Jungen nicht nur ein Schmerzensgeld zu, sondern sorgt auch für wirtschaftliche Sicherheit. Denn sämtliche künftigen unvorhersehbaren immateriellen sowie alle vergangenen und künftigen materiellen Schäden, die dem Jungen infolge der fehlerhaften Behandlung entstanden sind oder noch entstehen werden, sind nach dem Urteil zu ersetzen. Das heißt, die Mutter bekommt auch Kosten aus der Vergangenheit ersetzt, die durch die Schwerbehinderung ihres Sohnes entstanden sind.
So hoch wie nie in Deutschland „Frau Jannaschk hat zehn Jahre für ihr Kind gekämpft unter schweren Bedingungen“, sagt Anwältin Hohnel. „Eine Million Euro ist das höchste ausgeurteilte Schmerzensgeld jemals in Deutschland.“ Angesichts dieser Höhe gehe sie jedoch davon aus, dass die Beklagten – die Versicherung, das Krankenhaus, die Belegärztin – Berufung gegen das Urteil beim Oberlandesgericht Frankfurt einlegen werden. Das Berufungsgericht überprüfe das Urteil in der Regel nur auf Rechtsfehler, könne ausnahmsweise aber auch in erster Instanz festgestellte Tatsachen neu bewerten, wenn dafür konkrete Anhaltspunkte bestehen. „Ich gehe davon aus, dass die Beklagtenseite in der Berufungsinstanz auf einen Vergleich spekuliert“, sagt Hohnel. „Jetzt freuen wir uns erst einmal, dass das Landgericht Limburg so entschieden hat.“
Maßgeblich für die Höhe des Schmerzensgelds sind die Folgen für den Jungen, wie aus der Pressemitteilung des Landgerichts hervorgeht. Dieser könne nicht annähernd ein normales Leben führen. Spielen mit seinen Eltern, Geschwistern oder anderen Kindern, der Besuch eines Kindergartens oder einer normalen Schule, der Aufbau von Sozialbeziehungen zu Gleichaltrigen seien ihm verwehrt. Rund um die Uhr sei er auf fremde Hilfe angewiesen. Seine Gefühle und Gedanken könne er nur eingeschränkt äußern. Selbst Essen und Schlafen seien für ihn wegen Schluckbeschwerden und Epilepsie mit Angstzuständen verbunden. Der tragische Vorfall im Limburger Krankenhaus hatte zunächst zu einem Strafverfahren vor dem Amtsgericht gegen eine angeklagte Kinderkrankenschwester geführt. Sie war 2016 zwar zu einer Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung und einer kleineren Geldstrafe verurteilt worden. Aber das Landgericht Limburg stellte dieses Strafverfahren in zweiter Instanz im Jahr 2019 gegen eine Geldauflage ein. Bereits 2016 hatte die Mutter ein Zivilverfahren angestrengt, das mit der Entscheidung vorläufig endet. Und was sagt das Limburger Krankenhaus zu dem Urteil? „Wir bedauern den Vorfall aus dem Jahre 2011 sehr, bitten jedoch um Verständnis, dass wir uns zu dem Verfahren nicht äußern können, da dies abschließend über die Versicherung geprüft wird“, teilte das Krankenhaus am Montag (28.06.2021) auf Anfrage mit. Zugleich erklärt das Krankenhaus, warum es im Jahr 2011 in der Betreuung von Kindern noch Belegärzte gab: Weil es zu diesem Zeitpunkt noch keine eigene Hauptabteilung für Kinder- und Jugendmedizin im Krankenhaus gab, die erst im Jahr 2017 eröffnet wurde.
Was vor zehn Jahren geschah Der folgenschwere Zwischenfall im Limburger Krankenhaus ereignete sich am 26. Dezember 2011 gegen 16 Uhr. Der damals 14 Monate alte Tyler musste wegen einer Lungenentzündung stationär behandelt werden. Er sollte über einen Portzugang ein Antibiotikum bekommen.
Seine Mutter war zu Besuch und hatte ihrem Jungen, der zuvor nichts gegessen hatte, Chips und Apfelstücke gegeben. Die als zuverlässig, erfahren und routiniert geltende Kinderkrankenschwester hatte das zwar gesehen, ging aber davon aus, dass sein Mund leer sei, weil er nicht mehr kaute. So hatte sie es im Strafverfahren ausgesagt. Kontrolliert habe sie den Mund deshalb nicht, was ein Sachverständiger im ersten, 2016 abgeschlossenen Strafverfahren vor dem Amtsgericht (das Verfahren wurde schließlich 2019 in zweiter Instanz vom Landgericht eingestellt) als „grob fahrlässig“ bewertet hatte. Als die Krankenschwester dem Kleinkind das Medikament geben wollte, erschrak es sich, begann zu schreien und verschluckte sich an den Apfelresten so stark, dass es blau anlief und nach wenigen Augenblicken nicht mehr atmete. Tatsächlich waren die Atemwege des kleinen Patienten durch die Essensreste so blockiert, dass die Atmung nur durch das vom alarmierten Notfall-Team durchgeführte Intubieren reaktiviert werden konnte. Wie lange die Sauerstoffversorgung des Gehirns da allerdings schon unterbrochen war, ließ sich nicht mehr rekonstruieren. Fest steht, dass bei einem Kleinkind schon drei bis fünf Minuten ohne Sauerstoffzufuhr zu einer irreparablen Hirnschädigung führen, die bei Tyler eingetreten ist. Nach der Beweisaufnahme im März dieses Jahres war die Zivilkammer davon überzeugt, dass die Krankenschwester bei der Gabe des Medikaments wusste, dass der Junge kurz zuvor gegessen hatte. Auch hätte sie aus den Gesamtumständen damit rechnen müssen, dass sich das Kleinkind über die Gabe des Medikaments aufregen würde, wie die Zivilkammer in der gestern veröffentlichten Pressemitteilung ausführt. Sie hätte daher länger mit der Gabe des Medikaments warten müssen, um ein mögliches Verschlucken von im Mund verbliebenen Speiseresten zu verhindern. Die nach dem Verschlucken eingeleiteten Rettungsmaßnahmen seien zudem fehlerhaft und in der durchgeführten Form sogar schädlich gewesen. abv/red