Behandlungsfehler? Diese fünf Schritte können helfen
Der aktuelle Beitrag des WDR beschäftigt sich mit einer für Patientinnen und Patienten oft schwierigen Frage: Was kann ich tun, wenn ich nach einer medizinischen Behandlung den Verdacht habe, dass ein Fehler passiert ist?
Neue Zahlen des Medizinischen Dienstes zeigen, dass Behandlungsfehler weiterhin ein relevantes Thema sind. Im Jahr 2025 wurden bundesweit 11.735 Verdachtsfälle begutachtet. In knapp 3.100 Fällen bestätigte sich ein Behandlungsfehler, durch den ein gesundheitlicher Schaden entstanden war. In 97 Fällen führte der Fehler zum Tod oder trug wesentlich dazu bei. Gleichzeitig weist der Medizinische Dienst darauf hin, dass die erfassten Fälle nur einen kleinen Ausschnitt des tatsächlichen Geschehens darstellen.
Für Betroffene ist häufig schwer einzuschätzen, ob Beschwerden auf eine unvermeidbare Komplikation zurückzuführen sind oder tatsächlich ein ärztlicher Behandlungsfehler vorliegt. Der WDR zeigt deshalb konkrete Möglichkeiten auf, wie Patienten bei einem entsprechenden Verdacht vorgehen können.
Wichtig ist zunächst, den Behandlungsverlauf möglichst genau zu dokumentieren und die vollständigen Behandlungsunterlagen zu sichern. Patientinnen und Patienten haben grundsätzlich das Recht, ihre Patientenakte einzusehen und eine Kopie zu erhalten. Auch ein Gedächtnisprotokoll über den Ablauf der Behandlung kann später hilfreich sein.
Gesetzlich Versicherte können sich außerdem an ihre Krankenkasse wenden. Diese kann den Medizinischen Dienst mit einem für den Patienten kostenlosen Gutachten beauftragen. Darüber hinaus bieten die Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen unabhängige Gutachterverfahren an.
Geht es um die Durchsetzung von Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen, kann eine rechtliche Prüfung sinnvoll sein. Denn entscheidend ist nicht allein die Frage, ob ein Behandlungsfehler vorliegt. Es muss grundsätzlich auch geklärt werden, ob der Fehler für den eingetretenen gesundheitlichen Schaden ursächlich war.
Der WDR-Beitrag macht deutlich: Wer einen Behandlungsfehler vermutet, sollte frühzeitig Beweise und Unterlagen sichern und den Sachverhalt fachlich prüfen lassen.
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Quelle und weiterführender Beitrag: WDR – „Behandlungsfehler? Diese fünf Schritte können helfen“, 21.08.2026